Wie zu erwarten war, gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Lieferung der TSEs (technischen Sicherheitseinrichtung).
Bis heute ist kein Anbieter vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik endgültig zertifiziert. Dadurch ist eine flächendeckende Umstellung aller bestehenden Kassensysteme in allen Branchen in Deutschland bis zum 01.01.2020 unmöglich. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 06.11.2019 eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht, aus der sich eine Frist für die Nachrüstung im Einsatz befindlicher Kassensysteme bis zum 30.09.2020 ergibt.
Genauere Informationen zur Kassensicherungsverordnung finden Sie hier.
Inhaltlich
Sie benötigen für die Kassen eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die dafür genutzt wird, dass jeder Kassenbon signiert wird.
TSE und Fristen
Neue Kassen müssen bereits ab dem 01.01.2020 eine TSE haben. Für Ihre bestehenden Kassen gibt es einen Aufschub bis zum 30.09.2020. Bis dahin müssen diese mit einer TSE aufgerüstet werden.
Die TSEs werden Sie bei uns beziehen können. Bitte bestellen Sie keine TSEs irgendwo anders vor, da das Rita Bosse Software-Kassensystem nur mit bestimmten TSEs funktionieren wird.
Sie benötigen eine TSE pro Standort. Es muss also nicht jede einzelne Kasse mit einer TSE ausgestattet werden. Die TSE ist ähnlich wie ein USB-Stick und wird in die Kasse oder am Server an einen USB-Anschluss eingesteckt.
Kosten und Verfügbarkeit
Da die externen TSEs momentan immer noch nicht verfügbar sind, warten auch wir immer noch auf konkrete Informationen zu den Lieferzeiten.
Die Kosten für die TSEs werden voraussichtlich bei ca. 300 - 400 Euro (zzgl. 19 % MwSt) liegen. Neben der TSE fällt bei bestehendem Pflegevertrag für Sie voraussichtlich nur eine Einrichtungspauschale in Höhe von 50,00 Euro pro Kasse an.
Voraussetzungen
Sie benötigen die jeweils aktuelle Programmversion. Diese erhalten Sie im Rahmen des abgeschlossenen Pflegevertrags kostenlos. Sollten Sie keinen Pflegevertrag abgeschlossen haben, so müssen Sie ein Update kaufen, wenn Sie gesetzeskonform kassieren möchten.
Wir empfehlen einen Bondrucker, der QR-Codes drucken kann.
Anmeldung der Kassen
Kassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, ursprünglich bis zum 31.01.2020 mit einem amtlichen Vordruck.
Im Rahmen der Nichtbeanstandungsregelung wurde diese Meldepflicht nun bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.
Wichtige Änderungen
Mit dem aktuellen Update, das Sie in den nächsten 3 Wochen erhalten, gibt es in diesem Zusammenhang 2 wichtige inhaltliche Änderungen:
- Standardmäßig werden die Kassenbons zukünftig immer am Ende des Kassiervorgangs automatisch gedruckt.
- Jeder geparkter Bon erhält zukünftig auch eine Bonnummer. Das Parken und Holen von Bons an der Kasse wird zukünftig im Bonjournal dokumentiert und diese Informationen werden in den Daten für eine evtl. Steuerprüfung ebenfalls mit exportiert.
Hinweise
- Sie sind zukünftig verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Hierfür gibt es Muster vom DFKA oder dem BMF. Für Details sprechen Sie gerne mit Ihrem Steuerberater. Die Informationen, die Sie dabei für die TSE, etc. benötigen, werden Sie in den nächsten Monaten von uns erhalten.
- Laut Gesetz ist eine Einzelaufzeichnung an der Kasse Pflicht. Hier gibt es unserer Meinung nach verschiedene Interpretationsmöglichkeiten, was damit gemeint ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, damit er Sie hierzu beraten kann, ob Sie zukünftig auch noch auf Warengruppen kassieren dürfen.
Haftungsausschluss
Die hier gemachten Angaben zur Kassensicherungsverordnung sind lediglich eine Einschätzung von der Rita Bosse Software GmbH und stellen keine steuerliche Beratung oder Rechtsberatung dar. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Rita Bosse Software GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.